Wie komme ich zum Start? Welche Grenzzeiten gibt es für die einzelnen Strecken? Wie trage ich die Startnummer? Wie viele Verpflegungsstellen gibt es während des Rennens? Welche Ausrüstung sollte ich tragen? Wie läuft die Ausrüstungskontrolle ab? Diese Fragen werden wir im Folgenden beantworten.
Das Kommando PdG stellt den Teilnehmenden für die Stunden vor dem Rennen ab Zermatt eine Unterkunft zur Verfügung. Zusätzliche Nächte in Hotelzimmern, die von den Teilnehmenden vor dem Rennen gebucht werden, müssen vor dem Verlassen des Hotels direkt an das Hotel bezahlt werden. Bei einer Verschiebung des Rennens um einen Tag ist die zusätzliche Übernachtung in der Anmeldegebühr enthalten.
Die Teilnehmenden des Rennens ab Arolla können sich direkt auf der Plattform Evolène Région informieren, um eine Unterkunft zu reservieren. Es gilt das Prinzip «first come, first serve». Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, und das Kommando PdG hat keine zusätzlichen Unterbringungskapazitäten.
Für die Anreise zu den Start- und Zielorten empfiehlt es sich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Für jene Patrouillen die von Arolla aus starten und die vorgezogene Materialkontrolle noch nicht durchgeführt haben, müssen den Sammel- und Kontrollpunkt in Sion (Kaserne) benutzen.
Am Tag des Rennens wird ab sechs Stunden vor dem ersten Start ein Shuttle-Service zwischen dem SBB-Bahnhof Sion und dem Waffenplatz in Sion organisiert.
Bei der Kaserne Sion ist eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen für Personen reserviert, die mit ihrem eigenen Fahrzeug anreisen. Eine Be- und Entladezone für Personen, die ihr Fahrzeug nicht vor Ort lassen, ist ebenfalls bei der Kaserne Sion vorgesehen.
Die Startnummern werden bei der vorgezogener und regulären Materialkontrolle (siehe Anhang 5, Ziffer 2.1, Absatz 5) gegen Vorlage des vom Zeitnehmer ausgestellten Abholscheins ausgehändigt.
An allen Kontrollposten läuft jede Patrouille als Gruppe mit sichtbaren Startnummern vorbei: eine auf dem Rucksack, eine auf dem Helm und eine auf dem rechten Oberschenkel.
Alle Läuferinnen und Läufer müssen ständig einen gültigen Ausweis, (beidseitige Fotokopie ist erlaubt), mit sich führen, der auf Verlangen bei der Startnummernausgabe oder auf der Strecke vorzuzeigen ist.
Am Ende des Rennens dürfen die Läuferinnen und Läufer ihre Startnummern behalten.
Das Kommando der Patrouille des Glaciers stellt den Patrouilleurinnen und Patrouilleuren beim Start in Zermatt folgende Verpflegung zur Verfügung: eine Mahlzeit in einem zugewiesenen Restaurant in Zermatt am Abend vor dem Rennen, eine Verpflegungsmöglichkeit an den Kontrollposten Arolla und La Barme sowie eine Mahlzeit bei der Ankunft in Verbier im grossen Zelt.
Für die Rennen, die in Arolla starten, stellt das Kommando der Patrouille des Glaciers den Patrouilleurinnen und Patrouilleuren am Abend vor dem Rennen eine Mahlzeit und morgens ein Frühstück/Snack im grossen Zelt in Arolla, eine Verpflegung am Kontrollposten La Barme sowie eine Mahlzeit bei der Ankunft in Verbier im grossen Zelt zur Verfügung.
Es wird empfohlen, dass jede Patrouille ihre eigene persönliche Verpflegung während des Rennens mitnimmt. In den folgenden Bereichen ist es jedoch erlaubt, dass Dritte den Patrouillen bei der persönlichen Verpflegung behilflich sind:
Während des Rennens tragen die Patrouillenmitglieder ein den Bedingungen des Hochgebirges angepasstes Tenue sowie eine Ausrüstung, die den Anforderungen eines längeren Aufenthalts in grosser Höhe und bei extremen Temperaturen gerecht wird.
Bei der Rangverkündigung tragen die Patrouillenmitglieder obligatorisch die offizielle PdG-Bekleidung. Diese wird bei der Ausrüstungskontrolle ausgeteilt.
Während des Rennens tragen die Patrouillenmitglieder das offizielle Tenue ihres Landes sowie eine Hochgebirgsausrüstung, die den Anforderungen eines längeren Aufenthalts in grosser Höhe und bei extremen Temperaturen gerecht wird.
Bei der Rangverkündigung tragen die Patrouillenmitglieder das offizielle Tenue / die Uniform ihres Landes.
Während des Rennens tragen die Patrouillenmitglieder ein den Bedingungen des Hochgebirges angepasstes Tenue sowie eine Ausrüstung, die den Anforderungen eines längeren Aufenthalts in grosser Höhe und bei extremen Temperaturen gerecht wird.
Informationen über die Ausrüstung sind im Leitfaden für die Patrouilleurinnen und Patrouilleure in Beilage 5 – Material, Ausrüstung, Kontrollen – ausführlich beschrieben.